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   LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 7 Sa 70/11   

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https://dejure.org/2011,24166
LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 7 Sa 70/11 (https://dejure.org/2011,24166)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.2011 - 7 Sa 70/11 (https://dejure.org/2011,24166)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 7 Sa 70/11 (https://dejure.org/2011,24166)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 7 Sa 70/11
    Die allein die Befristungsdauer regelnde Vereinbarung hat den übrigen Vertragsinhalt unberührt zu lassen (vgl. BAG, Urteil vom 23.08.2006, 7 AZR 12/06, zitiert nach juris, mit einer Vielzahl weiterer Nachweise).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 7 Sa 70/11
    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (vgl. BverfG, Beschluss vom 13.01.1982, 1 BvR 848/77, zitiert nach juris).
  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97

    Nichtverlängerung des befristeten Arbeitsvertrages einer Schauspielmusikerin

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 7 Sa 70/11
    In seiner Entscheidung vom 26.08.1998, 7 AZR 263/97 (zitiert nach juris) hat das Bundesarbeitsgericht zusätzlich darauf hingewiesen, dass es im eigenen Interesse der Künstler am Erhalt der Freizügigkeit ihres Engagementwechsels sei, dass an anderen Bühnen durch Beendigung befristeter Engagements Arbeitsplätze frei würden.
  • LAG Köln, 11.09.2013 - 5 Sa 93/13

    Bühnenschiedsgerichtliches Verfahren

    Befristete Arbeitsverträge von Mitarbeitern, die keinen oder nur einen geringen Einfluss auf die Umsetzung des künstlerischen Konzepts des Intendanten haben, können nicht auf diesen Sachgrund gestützt werden (LAG Düsseldorf 4. Mai 2011 - 7 Sa 70/11 - juris; Sievers § 14 TzBfG Rn. 255; APS/Backhaus§ 14 TzBfG Rn. 190 ff.; Natter AuR 2013, 156 ff.).
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